Aufstallung Geflügel
Alle drei Landkreise unseres Verbandsgebietes haben Allgemeinverfügungen veröffentlicht, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu minimieren. Im Wesentlichen sind die Vorgaben aller Landkreise gleich:
Aufstallung ab 50 Stück Geflügel, sowohl zur privaten, als auch zur gewerblichen Nutzung
Entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)
Die genaue Beschreibung und weitere Vorgaben sollten Sie in der jeweils für Sie gültigen Allgemeinverfügung nachlesen:
| Landkreis Lüneburg Aufstallung ab 2.11. https://t1p.de/4pa3v (Link gekürzt) |
| Landkreis Uelzen Aufstallung ab sofort/spätestens ab 3.11. https://t1p.de/2jezg (Link gekürzt) |
| Landkreis Lüchow-Dannenberg Aufstallung ab sofort https://t1p.de/om76w (Link gekürzt) |
Hygienehinweise:
Fassen Sie keine toten Vögel an!
Verhindern Sie den Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
Betreten Sie keinen Geflügelstall innerhalb von 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln (betrifft auch die Jagd)!
Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!
Bild zur Meldung: Aufstallung Geflügel


