GAP-Reform beschlossen
L P D – Das Landvolk Niedersachsen schließt sich der Position des Deutschen Bauernverbandes an, der die mit großer Mehrheit im EU-Parlament auf den Weg gebrachten und heute von den Mitgliedsstaaten auf den Weg gebrachten Vereinfachungen im EU-Rechtsrahmen für die GAP-Periode 2023 bis 2027 begrüßt hat. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied sagte dazu: „Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“ Das Landvolk Niedersachsen fordert darüber hinaus ausdrücklich die Alternative der Anbaudiversifizierung, denn dies würde die Regelung zum Fruchtwechsel erleichtern und wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau.
Rukwied betonte des Weiteren, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgingen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die heute in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“ Der Deutsche Bauernverband hat hierzu kürzlich umfangreiche Vorschläge vorgelegt.
Beim EU-Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben Parlament, Rat und Kommission nunmehr einvernehmlich bestimmte Vereinfachungen in der GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und der sog. Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021) beschlossen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Streichung der verpflichtenden Stilllegung von mindestens 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche (GLÖZ 8), mehr Flexibilität und Praktikabilität beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie weniger Kontrollen für kleinere Landwirtschaftsbetriebe.