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NABU Uelzen bietet Landwirten finanzielle Entschädigung für Einrichtung von Kiebitzinseln

04. 04. 2022

Ein Schutzkonzept für den Kiebitz im Landkreis: Gründung AG Kiebitz – NABU Uelzen e.V.

Angesichts der enormen Bestandsrückgänge, der starken Gefährdung des Kiebitz und den nur noch wenigen Brutpaaren im Landkreis Uelzen ist der Handlungsbedarf für Schutzmaßnahmen aktuell sehr dringlich. Anfang des Jahres 2022 hat der NABU Uelzen e.V.  die Arbeitsgruppe Kiebitz gegründet. Die Arbeitsgruppe hat das Ziel. mit der Umsetzung von konkreten Maßnahmen den Erhalt der Art in der Region zu fördern. Die Bodenbrüter bevorzugen offene, flache und feuchte Lebensräume. Ursprünglich war der Kiebitz ein typischer Bewohner der Feuchtwiesen, wich jedoch im Zuge der intensiven Landnutzung auf Ackerflächen zum Brüten aus.

Im letzten Jahr erfolgte die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für die sympathischen Bodenbrüter als Masterarbeit von Antonia Kachel an der Leibniz Universität Hannover. Ihre Erfassungsergebnisse ergaben, dass der Großteil der Individuen dabei auf Flächen im Norden (bei Bienenbüttel und Bad Bevensen), Osten (Stöcken, Rätzlingen, Wieren) und Süden (Bad Bodenteich und Schweimker Moor Lüder) brütete. In diesem Zuge erfolgte 2021 in Absprache mit den Flächennutzern als Schutzmaßnahme vor der landwirtschaftlichen Bearbeitung die Markierung vieler Gelege im Ackerland, sodass diese besser erkannt und umfahren werden konnten. Dennoch konnte 2021 kein einziger Bruterfolg im Landkreis Uelzen nachgewiesen werden, weil die Gelege u.a. von Fressfeinden wie z.B. Füchsen oder Greifvögeln vernichtet wurden. Zudem weisen die vorhandenen Brutstandorte mitunter Defizite in der Biotopausstattung und es fehlt an geeigneten Biotopen.

Die AG Kiebitz macht es sich in diesem Frühjahr zur Aufgabe, im Schwerpunktgebiet der Restvorkommen der Art im östlichen Teil des Landkreises (Stöcken, Rätzlingen, Kl. Pretzier, Drohe und Könau) Kontakt zu den bewirtschaftenden Landwirten und Landwirtinnen aufzunehmen, Ortstermine durchzuführen und gezielt Maßnahmen, wie das Aufstellen von mobilen Schutzzäunen, gemeinsam umzusetzen. Die Zäune dienen als Schutz vor Fressfeinden. Als weitere Maßnahme kommt die Errichtung von Kiebitzinseln innerhalb von Ackerschlägen in Frage. Die Kiebitzinseln dienen den Brutpaaren und ihrem Nachwuchs während der Brutzeit im (April und Mai) als beruhigte Schutzzonen, welche idealerweise an einer Nassstelle mit möglichst niedriger und fehlender Vegetation anlegt werden.

Solange keine öffentliche Förderung dieser Kiebitzinseln möglich ist, bietet der NABU Uelzen den teilnehmenden Landwirten und Landwirtinnen eine Entschädigung für den Ertragsausfall für die Kiebitzinseln von € 1.200 / ha an. Damit hofft der NABU einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der letzten Kiebitze im Landkreis Uelzen leisten zu können.

 

Bild zur Meldung: https://lapwingconservation.org/schutz/fallstudien/kiebitze-muensterland/